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Mit der einheitlichen Benutzerkennung für eGovernment und den elektronischen Rechtsverkehr nutzen Sie elektronische Dienstleistungen des Staates besonders komfortabel. 1. Der klassische Zugang mit Benutzername & Kennwort. Das ist der sichere unkomplizierte Standard im Internet 2. Wenn Sie eine Smartcard besitzen, werden Sie diese künftig gemeinsam mit PIN ebenfalls als Zugangsöffner nutzen können. So sind Sie es schon seit Jahren von Bankomaten gewohnt. 3. Zusätzliche Mobilfunk-Authentisierung für besondere Sicherheit im Bedarfsfall. © AM-SoFT IT-Systeme www.am-soft.de |
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